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SWK 9, 20. März 2007, Seite R 18

Energieabgaben: Vergütung

Im Falle der Vergütung der Energieabgaben für "Rumpf"-Jahre sind bei der Berechnung des Nettoproduktionswertes im Sinne des § 1 Abs. 1 EnAbgVergG nur die Umsätze des "Rumpf"-Jahres heranzuziehen. - (§ 1 Abs. 1 EnAbgVergG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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