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Erbschaftssteuer: Vermächtnis
• Die Erbschaftssteuer ist insoweit abgegolten, als ein (Geld-)Vermächtnis mittels endbesteuerten Nachlassvermögens erfüllt wird. Die Steuerfreiheit hängt freilich davon ab, dass dem Steuerpflichtigen tatsächlich endbesteuertes Vermögen zugewendet wird. - (§ 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG), (Abweisung)
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