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SWK 9, 20. März 2007, Seite R 17

Investitionszuwachsprämie

Es mag sein, dass durch den Technologiefortschritt eine Leichtbauweise entwickelt worden ist, nach der die Plexiglaselemente eines Glashauses auf das Streifenfundament bzw. auf die S. R 18Aluprofile aufgesteckt werden können. Dieser Umstand ändert allerdings nach Ansicht des VwGH nichts daran, dass ein solches Gewächshaus nach der Verkehrsaufassung als Gebäude eingestuft wird. In gleicher Weise wäre eine in vergleichbarer Leichtbauweise mit Beton-(punkt) fundamenten errichtete Industriehalle als Gebäude anzusehen. - (§ 108e EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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