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SWK 9, 20. März 2007, Seite R 15

Gesellschafter-Geschäftsführer

Bei Beteiligungen von Gesellschafter-Geschäftsführern (jeweils 6,25 %) kann keine Rede von wesentlichen Beteiligungen im Sinne des § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG sein und eine Kommunalsteuerpflicht dementsprechend auch nicht auf diese gesetzliche Bestimmung und deren Auslegung gestützt werden. Soweit sich die belangte Behörde aber auf eine (fehlende) "Weisungsgebundenheit, wie sie im § 25 Abs. 1 Z 1 lit. b leg. cit. normiert ist" stützt, ist darauf S. R 16hinzuweisen, dass danach die Verpflichtung, den Weisungen eines anderen zu folgen, aufgrund gesellschaftsvertraglicher Sonderbestimmung fehlen muss. - (§ 25 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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