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USt: Behindertengerechte Kfz
• Die Finanzierung der Bereitstellung behindertengerechter Kraftfahrzeuge an ihre Versicherten durch die Versicherungsanstalt der Österreichischen Eisenbahnen stellt keinen der Ausnahmetatbestände der Bestimmungen des § 12 Abs. 2 Z 2 UStG 1994 dar. - (§ 12 Abs. 2 Z 2 UStG 1994), (Abweisung)
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