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Die geplante Neuregelung der Wertpapierdeckung für die Pensionsrückstellung
Erläuterung und kritische Würdigung
Mit dem Erkenntnis vom (G 48/06-6) hat der VfGH die Wertpapierdeckung für die Abfertigungsrückstellung, die auch für die Pensionsrückstellung maßgeblich war, pro futuro (für alle Wirtschaftsjahre, deren Bilanzstichtage nach dem liegen) aufgehoben. Jedoch hat das Höchstgericht im Erkenntnis Leitlinien erkennen lassen, unter deren Befolgung keine Verletzung des verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes anzunehmen sei. Durch den Entwurf zum Budgetbegleitgesetz 2007, Teil Abgabenänderungsgesetz 2007, dessen Begutachtungsfrist mit abgelaufen ist, wurde der Versuch, diese Vorgaben umzusetzen, unternommen.
1. Die Vorgaben des VfGH
Aus dem Erkenntnis des VfGH ist erkennbar, dass der Gerichtshof die Verknüpfung der Bildung einer Sozialkapitalrückstellung mit einer Wertpapierdeckung prinzipiell für unbedenklich hält, d. h. dass die Konzeption der bisherigen Regelung, nämlich die Verpflichtung, in einem bestimmten Prozentausmaß dieser Rücklage bestimmte Wertpapiere anzuschaffen und zu halten, auch wenn dies unter den Gesichtspunkten der Förderung des Kapitalmarkt geschieht, dem Gerichtshof als unproblematisch erscheint.
Allerdings muss die Wertpapierdeckung eine Besicherung der durch die Rücks...