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SWK 3, 20. Jänner 2007, Seite R 6
Verdeckte Ausschüttung
• Gewährt eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter Zinsen auf ihr Eigenkapital, führt dies nicht zu Betriebsausgaben; es liegt vielmehr eine verdeckte Ausschüttung vor. - (§ 8 KStG 1988), (Abweisung)
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