Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rückstellung: Bildung
• Eine Rückstellung darf gewinnmindernd nur für das Jahr gebildet werden, in dem der Aufwand wirtschaftlich verursacht ist. Entscheidend sind die Verhältnisse am Bilanzstichtag, wobei S. R 6auf den Kenntnisstand im Zeitpunkt der Bilanzerstellung abzustellen ist. - (§ 9 Abs. 3 EStG 1988), (Abweisung)
()