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Kastenwagenförmiges Aussehen entscheidendes Merkmal von Kleinbussen
Kleinbusse: Opel Zafira und andere 7-Sitzer
Entsprechend § 5 der VO BGBl. II Nr. 193/2002 ist unter einem Kleinbus ein Fahrzeug zu verstehen, das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweist. Der VwGH hat im Erkenntnis vom , 2003/15/0036, entschieden, dass ein kastenwagenförmiges Aussehen entgegen der Auffassung der Finanzbehörde nicht allein durch die absolute Länge, Breite und Höhe bestimmbar ist. "Das der belangten Behörde offensichtliche Abstellen auf Mindestmaße von Länge, Breite und Höhe (vgl. Caganek, Begriff Kleinbus i. S. d. , in ÖStZ 2002, 398) bei der Beurteilung eines Aussehens als ‚kastenwagenförmig' ist daher verfehlt." Ein Opel Zafira ist somit als Kleinbus i. S. d. § 5 der VO anzusehen.
1. Wesentliche Aussagen des VwGH-Erkenntnisses , 2003/15/0036
Die Finanzbehörde hat für das Kraftfahrzeug Opel Zafira die Eigenschaft als Kleinbus i. S. d. § 5 der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002 (und damit im Sinne des Erlasses vom , Z. 09 1202/4-IV/9/87) deshalb versagt, weil es im Vergleich zu den Abmessungen "anerkannter" Kleinbusse das "kleinere und kürzere" und das niedrigste der "anderen kastenwagenähnli...