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Die Veräußerung von Miethäusern wird nicht doppelt besteuert
Neuregelung bei den Spekulationsgeschäften übersieht die Nachversteuerung keineswegs
Ab der Veranlagung 2007 sind durch die Änderung des § 30 Abs. 4 EStG 1988 im Falle der Veräußerung eines angeschafften Gebäudes die Anschaffungskosten um Instandsetzungsaufwendungen und Herstellungsaufwendungen nur mehr insoweit zu erhöhen, als sie nicht schon bei der Ermittlung außerbetrieblicher Einkünfte zu berücksichtigen sind. Sie sind überdies insoweit um AfA-Beträge zu vermindern, als diese bei der Ermittlung außerbetrieblicher Einkünfte abgezogen worden sind.Eine innerhalb der Spekulationsfrist erfolgende Gebäudeübertragung unter Lebenden löst eine Nachversteuerung nach § 28 Abs. 7 EStG 1988 aus. Kohler, SWK-Heft 36/2006, Seite S 981, sieht in der Änderung des § 30 im Zusammenhang mit der Nachversteuerung nach § 28 Abs. 7 EStG 1988 die Gefahr einer Doppelbesteuerung. Zu einer Doppelbesteuerung (genauer: einer endgültigen Nichtberücksichtigung von Aufwendungen im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Erträgen) kommt es allerdings nur, wenn bei Auslegung der neuen Bestimmung die Zielsetzung des Gesetzgebers, lediglich eine Doppelbesteuerung zu unterbinden, völlig außer Betracht bleibt.
1. Die bisherige Doppelberücksichtigung von Aufwendungen bei Veräußerung einer zuvor vermieteten Einkunftsquelle
Nach der bis zur Veranlagung 2006 geltenden Re...