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Pendlerpauschale
• Die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsort werden mit dem Verkehrsabsetzbetrag und - bei Vorliegen der Voraussetzungen - dem Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 abgegolten. Im Beschwerdefall liegen zwar die Wohnung und die Arbeitsstätte des Mitbeteiligten im Ausland, doch sind keine Anhaltspunkte dafür zu finden, dass das für solche Aufwendungen im Inland zu berücksichtigende Pendlerpauschale nicht auch im benachbarten Ausland zuzuerkennen wäre, zumal die diesbezüglichen Verhältnisse gleich gelagert sind. - (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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