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Strafrechtsänderungsgesetz 2008 mit Schwerpunkt Korruptionsbekämpfung
Das BMJ hat den Entwurf zu einem Strafrechtsänderungsgesetz 2008 zur allgemeinen Begutachtung versandt, welches Mitte des kommenden Jahres eine Verschärfung des Korruptions- und Computerstrafrechts bewirken soll. Neben der - politisch umstrittenen - Einrichtung einer weisungsfreien Sonderstaatsanwaltschaft und einer Kronzeugenregelung sollen zum Zwecke der Korruptionsbekämpfung im privaten Sektor zwei neue Tatbestände Eingang ins materielle Strafrecht finden: die Geschenkannahme durch Bedienstete oder Beauftragte von Unternehmen (§ 168c StGB) sowie deren Bestechung (§ 168d StGB). Strafbar macht sich in Hinkunft demnach, wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für die unlautere Vornahme oder Unterlassung einer Rechtshandlung von einem anderen für sich oder einen Dritten einen Vorteil fordert, annimmt oder sich versprechen lässt bzw. in einem solchen Zusammenhang einen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt. Der vorgesehene Strafrahmen reicht bis zu fünf bzw. drei Jahren Freiheitsstrafe. Die Begutachtungsfrist endet am .
Gesetzesentwurf samt Erläuterungen auf der Internetseite des Justizministeriums unter www.bmj.gv.at/gesetzesentwuerfe/index.php?nav=13&id=95