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Einheitlicher Arbeitnehmerbegriff
Im aktuellen Regierungsprogramm für die 23. Gesetzgebungsperiode ist die "Schaffung eines modernen einheitlichen Arbeitnehmerbegriffs in allen relevanten Rechtsmaterien" sowie die "Neukodifizierung des Arbeitsrechts zur Beseitigung der derzeitigen Rechtszersplitterung sowie zur Schaffung eines Arbeitsvertragsrechts nach Vorschlägen der Sozialpartner" vorgesehen. Da keine näheren Erörterungen zu diesem Abschnitt im Regierungsprogramm enthalten sind, ist etwa auch unklar, welche Gruppen von Arbeitnehmern der "einheitliche Arbeitnehmerbegriff" erfassen soll (nur Arbeiter und Angestellte oder etwa auch Vertragsbedienstete?). Bereits in den vergangenen Jahren wurde die Rechtsstellung der Arbeiter zunehmend an jene der Angestellten angeglichen. In der Juli-Ausgabe der ASoK untersucht Dr. Thomas Rauch, inwieweit de lege lata in einzelnen Teilbereichen des Arbeitsrechts noch eine unterschiedliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten erfolgt und ob diese Differenzierungen im Einzelfall nicht doch sachlich gerechtfertigt sind.