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Option zur Steuerpflicht bei Vermietungsumsätzen von Sportvereinen
VwGH: Differenzierung zu anderen gemeinnützigen Körperschaften unsachlich
Nach früher in Österreich herrschender Rechtsansichtbestand für Sportvereine in Zusammenhang mit Vermietungsumsätzen keine Möglichkeit zur Option zur Steuerpflicht. Der EuGH hat über die ihm vom VwGH vorgelegte Rechtssache im Vorjahr noch nicht endgültig entschieden.Nun hat der VwGH die Optionsmöglichkeit bestätigt.
1. Gesetzliche Bestimmungen
1.1. § 6 Abs. 1 UStG
Nach § 6 Abs. 1 UStG 1994 sind u. a. folgende unter § 1 Abs. 1 Z 1 fallende Umsätze steuerfrei:
• Umsätze von i. S. d §§ 34 ff. BAO gemeinnützigen Vereinigungen, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersports ist ("Sportvereine"); dies gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, eines Gewerbebetriebs oder eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes i. S. d. § 45 Abs. 3 BAO ausgeführt werden (Z 14);
• Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und von Berechtigungen, auf welche die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke Anwendung finden (Z 16).
1.2. § 6 Abs. 2 UStG
Nach § 6 Abs. 2 UStG 1994 kann ein Unternehmer einen nach § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 steuerfreien Umsatz als steuerpflichtig behandeln. Diese Möglichkeit besteht hingegen bei unter § 6 Abs. 1 Z 14 UStG 1994 fallenden Umsätzen nicht.
2. Sachverhalt und bisheriger Verfahrensverlauf
2.1 Sachverhalt
Ein gemeinnütziger, nicht auf Gewinn ge...