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Nochmals: Komatrinken und Gemeinnützigkeit
Mag. Thomas Neuhauser vom Landesfeuerwehrkommando Niederösterreich schreibt uns zu dem in SWK-Heft 17/18/2007, Seite T 109, abgedruckten Beitrag von Mag. Bernhard Renner Folgendes:
"Mit einiger Verwunderung habe ich den Beitrag von Mag. Bernhard Renner zum Thema ‚Komatrinken und Gemeinnützigkeit' gelesen. Darin unterstellt der Autor den Freiwilligen Feuerwehren unter anderem, sie würden Jugendlichen Anleitung zum Komatrinken geben.
Gerade unsere 1.746 Feuerwehren in Niederösterreich haben in Sachen ‚Alkoholausgabe an Jugendliche' wiederholt eindeutige und strenge Anweisungen des Landesfeuerwehrkommandos erhalten, wonach das Jugendschutzgesetz genaustens einzuhalten ist. Wir sind aufrichtig bemüht, auf unseren Festen durch verschiedene Systeme (Kennzeichnung von Jugendlichen mit verschiedenen Bändern, Verbot des Betretens jenes Bereichs, in dem Alkohol ausgeschenkt wird, und vieles anderes mehr) gerade solche Alkoholexzesse zu verhindern. Gegen Jugendliche, die bereits betrunken zu unseren Festen kommen oder mitgebrachte Alkoholika am Parkplatz konsumieren, können aber auch wir kaum etwas ausrichten.
Zudem ist es eine sehr vereinfachende Sicht der Dinge, die Schuld an Alkoholexzessen J...