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Verwaltungsgericht des Bundes soll Aufgaben des UFS übernehmen
Entwurf der Expertengruppe zur Begutachtung verschickt
Durch das Regierungsprogramm für die 23. Gesetzgebungsperiode wurde eine Expertengruppe eingerichtet, die Formulierungsvorschläge zu den im Regierungsprogramm aufgelisteten Themenbereichen für eine umfassende Staats- und Verwaltungsreform vorlegen soll. Diese Expertengruppe hat unter Vorsitz des Leiters des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, Univ.-Prof. Dr. Georg Lienbacher, am einen ersten Entwurf einer Novelle des Bundes-Verfassungsgesetzes vorgelegt und zur Begutachtung verschickt, der die Bereiche Kontrolle (Rechnungshof, Volksanwaltschaft und Justizanwalt), Rechtsschutz (Verwaltungsgerichte erster Instanz, Verwaltungsgerichtshof sowie Verfassungsgerichtshof) und Verfassungsbereinigung umfasst.
Durch den vorliegenden Entwurf soll u. a. eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit eingeführt werden. Dabei soll es für jedes Land und für den Bund je ein Verwaltungsgericht erster Instanz geben. Den Grundstock der Verwaltungsgerichte der Länder werden die unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern bilden. Das Verwaltungsgericht des Bundes wird jedenfalls die Aufgaben des unabhängigen Finanzsenates, des unabhängigen Bundesasylsenates sowie des Bundesvergabeamtes wahrnehmen.