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Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
• Pensionen aus einer ausländischen gesetzlichen Sozialversicherung sind gemäß § 25 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG 1988 dann Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wenn sie einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung entsprechen. - (§ 25 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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