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Betriebsaufgabe: Hauptwohnsitzbefreiung
• Die Bestimmung des § 24 Abs. 6 EStG 1988 will gewährleisten, dass der Steuerpflichtige nicht durch die Versteuerung der stillen Reserven seines bisherigen Hauptwohnsitzes zur Aufgabe seines bisherigen Hauptwohnsitzes gezwungen wird. Daraus ergibt sich, dass die Hauptwohnsitzbefreiung die stillen Reserven im gesamten Wirtschaftsgut (Grund- und Gebäudewert des bisherigen Hauptwohnsitzes) erfasst. - (§ 24 Abs. 6 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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