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Einkünfte: Zurechnung
• Für die Zurechnung von Einkünften kommt es entscheidend darauf an, wer wirtschaftlich über die Einkunftsquelle und so über die Art der Erzielung der Einkünfte und damit über die Einkünfte disponieren kann, während die rechtliche Gestaltung nur maßgebend ist, wenn sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts anderes ergibt. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind dabei im Regelfall demjenigen zuzurechnen, der zur Nutzung befugt ist. - (§ 2 EStG 1988), (Abweisung)
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