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SWK 17, 15. Juni 2007, Seite T 112

Nochmals: Einheitliche und gesonderte Feststellung

Replik auf Steuerinsider, SWK-Heft 14/15/2007, Seite T 85

Philipp Panzenböck und Rudolf Weninger

In SWK-Heft 14/15/2007, Seite T 85, vertritt der Steuerinsider die Ansicht, die Finanzverwaltung würde beim neuen Feststellungsverfahren das Einkommensteuergesetz negieren. Außerdem könnten Eingabemasken nicht ausgefüllt und die Erklärung nur durch Tricks erstellt werden.

Dazu möchten wir als Projektverantwortliche Folgendes festhalten:

1. Integration der Feststellungserklärung in FinanzOnline

Das Feststellungsverfahren ist als letzte große "Abgabenart" in FinanzOnline integriert worden. In vielen Besprechungen mit Parteien- und Interessenvertretungen wurde der Wunsch geäußert, neben der Umsatzsteuer auch die E6 elektronisch übermitteln zu können. Abgesehen von den sich aus der einheitlichen und gesonderten Feststellung ergebenden Besonderheiten entspricht die neue Feststellungserklärung hinsichtlich der Eingabefelder weitestgehend der Einkommensteuererklärung (E1) und den Beilagen E1a und E1b, was sowohl das Ausfüllen der Erklärungen vereinheitlicht als auch die Anwendung einheitlicher Prüfungsstandards und einen weitgehend gleichen Bearbeitungsworkflow im Finanzamt ermöglicht.

2. § 43 Abs. 3 EStG 1988 mit dem Budgetbegleitgesetz 2007 aufgehoben

§ 43 Abs. 3 EStG 1988 sah vor, dass in der Steuererklärung die Versicherungsnummer jedes Beteiligten an...

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