zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 4, 5. Februar 2007, Seite S 127

Alleinerzieherabsetzbetrag


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Alleinerzieherabsetzbetrag
Wenn Sie Alleinerzieher sind, steht Ihnen der Alleinerzieherabsetzbetrag zu. Als Alleinerzieher gelten Sie, wenn Sie nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe-)Partner lebten und für mindestens sieben Monate für mindestens ein Kind (§ 106 Abs. 1 EStG) Familienbeihilfe bezogen haben.
Der Alleinerzieherabsetzbetrag beträgt jährlich bei einem Kind 494 € und bei zwei Kindern 669 € . Der Alleinerzieherabsetzbetrag erhöht sich für das dritte und jedes weitere Kind um 220 € jährlich.
8


Daten werden geladen...