Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 4, 5. Februar 2007, Seite S 188
Anlagenerlöse/Entnahmewerte von Anlagevermögen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Anlagenerlöse/Entnahmewerte von Anlagevermögen (Kennzahl 9060) Einnahmen-Ausgaben-Rechner haben hier Betriebseinnahmen aus dem Abgang (Verkauf, Entnahme) von Anlagevermögen einzutragen. Entnahmen von Anlagegütern sind mit dem steuerlich maßgeblichen Entnahmewert gemäß § 6 Z 4, dem Teilwert zum Zeitpunkt der Entnahme, anzusetzen. Teilwert ist der Wert, den ein Wirtschaftsgut für den Betrieb hat (Zusammenhangswert, § 6 Z 1). | B11 |