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SWK 4, 5. Februar 2007, Seite S 172

Belegnachweis statt Pauschbeträgen


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Belegnachweis statt Pauschbeträgen (Kennzahlen 439, 418)
Anstelle der Pauschbeträge können auch die tatsächlichen Kosten aus dem Titel der außergewöhnlichen Belastung geltend gemacht werden. Die Belege sind nur nach Aufforderung durch das Finanzamt vorzulegen. Siehe dazu das ausführliche "ABC der tatsächlichen Mehraufwendungen" bei Eduard Müller in SWK-Heft 31/1997, Seite S 648 ff., und Rz. 839 ff. LStR 2002.
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