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SWK 4, 5. Februar 2007, Seite S 172

Taxikosten für Behinderte


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Taxikosten für Behinderte (Kennzahlen 435, 436)
Bei einem Gehbehinderten mit einer mindestens 50%igen Erwerbsminderung, der über kein eigenes KFZ verfügt, sind die Aufwendungen für Taxifahrten bis zu einem Betrag von monatlich 153 € zusätzlich zu den Pauschbeträgen für Behinderung als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.
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