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Was sonst bei der Gewinnermittlung zu beachten ist
Was sonst bei der Gewinnermittlung zu beachten
            ist
Bei der Ermittlung des Gewinnes für 2006 sind einige Punkte besonders
            zu beachten.
1. Begünstigung des nichtentnommenen Gewinnes (§ 11a
            EStG)
Für natürliche Personen (Einzelunternehmer und
            Mitunternehmerschaften) besteht seit 2004 die begünstigte Besteuerung
              des nicht entnommenen Gewinnes. Dies gilt aber nur bei Einkünften
            aus Land- und Forstwirtschaft oder Gewerbebetrieb bei Bilanzierung (§ 11a EStG, BGBl. I
            Nr. 71/2003) für einen Betrag bis zu 100.000 € pro Person. Dieser Höchstbetrag
            kann nur einmal im Jahr ausgeschöpft werden, auch wenn jemand bei mehreren
            Gesellschaften beteiligt ist. Der nicht entnommene Gewinn kann mit dem ermäßigten
            Steuersatz nach § 37 Abs. 1 EStG (halber Steuersatz) besteuert werden.
2.
            Bildungsfreibetrag (§ 4 Abs. 4 Z 8 EStG) und Bildungsprämie (§ 108c
            EStG)
Für Arbeitgeber gibt es als zusätzliche Förderung für Investitionen
            in die Ausbildung oder Fortbildung seiner Arbeitnehmer einen Bildungsfreibetrag in Höhe
            von 20% der entsprechenden Aufwendungen (§ 4 Abs. 4 Z 8 EStG). Diese steuerliche
            Begünstigung ist außerbilanzmäßig geltend zu ma...