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Artikel 13 - Änderung des EG-Amtshilfegesetzes
Änderung des EG-Amtshilfegesetzes
Das EG-Amtshilfegesetz - EG-AHG, BGBl. Nr. 657/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 34/2005, wird wie folgt geändert:
§ 1 Abs. 1 lautet:
"(1) Dieses Bundesgesetz findet Anwendung auf die Amtshilfe, die sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union gegenseitig
1. bei der Erhebung der Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen und
2. bei der Erhebung der Versicherungssteuern
zur Durchführung der EG-Amtshilferichtlinie (Richtlinie 77/799/EWG über die Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern und der Steuern auf Versicherungsprämien, ABl. Nr. L 336, S. 15, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/98/EG, ABl. Nr L 363 vom S. 129), durch den Austausch von Auskünften zwischen den hiefür zuständigen Behörden leisten."
EB: Die Zitierungsänderung trägt der jüngsten Änderung (durch die Richtlinie 2006/98/EG zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich Steuerwesen anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens, ABl. Nr. L 363 vom , S 129) der Richtlinie 77/799/EWG über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern un...