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Steuerfahndung neu: Geständnis oder Gefängnis?
Erzwingung eines Geständnisses durch Gefängnisdrohung - Entgleisung im Einzelfall oder Weisung von oben?
Methoden aus dem Mittelalter des Steuerrechts wurden kürzlich im Falle eines kleineren Gewerbebetriebs (mit einem durchschnittlich erklärten Umsatz von rd. 90.000 Euro) angewandt. Methoden, die an die unsäglichen Ereignisse vor rd. 20 Jahren im Fall Böswarth erinnern und die für den damaligen Sektionschef Dr. Egon Bauer Anlass zu verschiedenen Überlegungen und Maßnahmen waren (SWK-Heft 9/1984, Seite A VII 21).
Die Einzelheiten: Die Steuerfahndung tritt mit acht (!) Beamten und Polizeiassistenz beim Gewerbetreibenden in einer Kleingemeinde auf. Damit beginnt eine behördliche Entgleisung der besonderen Art. Der herbeigerufene Verteidiger (ein WT) erklärt, die gesuchten Unterlagen freiwillig (im Sinne der BMF-Richtlinie GZ FS-130/5-III/9/85 vom ) herauszugeben. Der zuständige Sachbearbeiter bzw. Leiter der Amtshandlung erklärt dazu, dass er diesen Antrag negiere und die herbeigerufene Vertrauensperson ohnehin nur den Status eines Beobachters habe. Man beginne ganz einfach, man suche jedes "Schmierpapier". Dem danach gestellten Antrag auf Versiegelung der Unterlagen wird entgegnet, dann dauere die Hausdurchsuchung eben bis weit in die Nacht hinein und habe die Auswirkungen eines Kahlsch...