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Gemischt genutzte Gebäude - Vorabentscheidungsersuchen des VwGH
Endgültige Entscheidung rückt in weite Ferne
Der EU 2007/0008, dem EuGH einen die Jahre vor 2004 betreffenden Seeling-Fall zur Vorabentscheidung vorgelegt. Der VwGH hat hiebei die von mir ins Treffen geführten Gründe, die gegen eine Vorlage sprechen,ignoriert und (folglich) Fragen gestellt, die am Kern der Sache vorbeigehen. Überdies ist damit die Entscheidung des VwGH in der Sache selbst in weite Ferne gerückt. Und wann über die Rechtslage ab 2004 entschieden sein wird, ist nicht absehbar.
1. Vorlagefragen des VwGH
Siehe dazu den Beitrag Prodingers in diesem Heft, Seite S 850.
2. Stellungnahme
In mehreren Beiträgen habe ich ausführlich dargelegt, warum schon nach der Richtlinie nur der anteilige Vorsteuerabzug zusteht, und dass die gegenteilige Judikatur des EuGH auf einem Zirkelschluss beruht. Meine Ansicht ist zwar als grundlegend falsch bezeichnet worden, sachliche Gründe für diese Kritik konnten aber nicht ins Treffen geführt werden. Nach den Denkgesetzen der Logik gibt es solche auch schlichtweg nicht. Dies hat der VwGH indirekt dadurch bestätigt, dass er auf das Vorliegen eines Zirkelschlusses gar nicht eingegangen ist. Er hat aber die von mir bereits aufgezeigte zeitliche Prüfungsa...