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Verfahren: Haftungsbescheid
• Für die Zulässigkeit der Erlassung eines Haftungsbescheides, mit welchem ein Abgabenanspruch erstmalig geltend gemacht wird, ist nach § 224 Abs. 3 BAO zu prüfen, ob in diesem Zeitpunkt das Recht zur Festsetzung der Abgabe verjährt ist. Diese Prüfung lässt unbenommen, dass ein gleichzeitig oder später erlassener Bescheid, mit dem der Abgabenanspruch (auch) geltend gemacht wird (Abgabenbescheid oder Haftungsbescheid z. B. nach § 95 EStG 1988) seinerseits darauf zu prüfen ist, ob ihm der Eintritt der Verjährung entgegensteht. - (§ 224 Abs. 3 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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