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Nichtabzugsfähige Aufwendungen: Arbeitszimmer
• Im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer im Wohnungsverband erlaubt die Aufbewahrung von weitaus überwiegend privater Literatur (4,50 m Regalbreite Privatliteratur gegenüber 50 cm Regalbreite Fachliteratur) und das Vorhandensein einer Stereoanlage und von Schallplatten sowie einer Spielecke samt den am Besichtigungstag vorgefundenen Spielsachen die Annahme einer ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflichen Nutzung dieses Raumes nicht. - (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988), (Abweisung)
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