Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Betriebsgebäude in Leichtbauweise
4 % AfA auch ohne Vorlage eines Gutachtens
Mit dem 2. EStR-Wartungserlass 2006erfolgte eine Präzisierung des Gebäudebegriffsin den Einkommensteuerrichtlinien. Die Beurteilung, ob eine Anschaffung oder Herstellung das Gebäude oder einen Bestandteil desselben betrifft oder aber ein nicht als Gebäude anzusehendes Wirtschaftsgut, hat ausschließlich nach den für das Einkommensteuerrecht maßgebenden Kriterien zu erfolgen, wobei es auf die bewertungsrechtliche Beurteilung nicht ankommt. Ab 2007 werden Gebäude in Massivbauweise in den EStR näher definiert. Treffen die dort angeführten Kriterien nicht zu, liegt ein Gebäude in Leichtbauweise vor.
1. Betriebsgebäude
Für Betriebsgebäude, die ab 2007 angeschafft oder fertiggestellt werden, sieht Rz. 3139a i. d. F. des 2. EStR-Wartungserlasses 2006 folgende Regelung vor:
Es sind die gesetzlichen AfA-Sätze anzuwenden. Sollen höhere AfA-Sätze angewendet werden, so ist die Nutzungsdauer nachzuweisen. Es bestehen aber keine Bedenken, bei Gebäuden, die nicht in Massivbauweise errichtet werden, eine Nutzungsdauer von mindestens 25 Jahren auch ohne Vorlage eines Gutachtens anzuerkennen.
Massivbauweise liegt vor bei Bauten aus Ziegel- oder Steinmauerwerk, aus Stahlbeton, aus Stahl (z. B. in Form von Skelett-, R...