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Reduktion laufzeitunabhängiger Kosten bei vorzeitiger Kreditrückzahlung contra legem?
Nach dem EuGH-Urteil Lexitor haben Verbraucher – bei vorzeitiger Kreditrückzahlung – ein Recht auf Ermäßigung sämtlicher, dh auch der laufzeitunabhängigen Kosten. Nationale Gerichte haben nunmehr dieses Urteil in der Rechtsfindung zu beachten, dürfen aber nicht contra legem entscheiden. Nach Ansicht des Autors lassen sich die Vorgaben des EuGH-Urteils im nationalen Recht – im Rahmen einer richtlinienkonformen Auslegung des § 16 Abs 1 VKrG – erreichen, ohne gegen den Contra-legem-Grundsatz zu verstoßen.
According to the Lexitor ruling of the European Court of Justice, consumers have the right to a reduction of all costs, i.e. including costs independent of the term, in the event of premature repayment of credit. National courts now have to consider this judgement in their finding of justice, but are not allowed to decide against legem. In the author's opinion, this result can be achieved – within the framework of an interpretation of § 16 (1) VKrG in conformity with the Directive – without violating the contra legem principle.
Stichwörter: Verbraucherkredit-RL, vorzeitige Kreditrückzahlung, laufzeitabhängige, laufzeitunabhängige, contra legem, richtlinienkonform, Auslegung, Rechtsfortbildung, Generalums...