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Sozialversicherungskosten als Werbungskosten
Sozialversicherungskosten als Werbungskosten (§ 16 EStG)
Ein angestellter Steuerberater war bei einem Klienten als handelsrechtlicher Geschäftsführer tätig. Dies sei gängige Praxis der Steuerberatungsfirma gewesen, um neue Klienten stärker zu binden. Daher liegt es nahe, dass diese Tätigkeit im Rahmen seines Dienstverhältnisses zu der Steuerberatungsfirma erfolgte und dass daher die Sozialversicherungsbeiträge S. K 4(die auch für den Formalgeschäftsführer vorgeschrieben werden) als Werbungskosten abzugsfähig sind ().