Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 7, 1. März 2007, Seite K 3
Mietbeihilfe vom Arbeitgeber nicht steuerfrei
Mietbeihilfe vom Arbeitgeber nicht steuerfrei (§ 3 EStG)
Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen sind nur dann steuerfrei, wenn Aufwendungen abgegolten werden, die als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden könnten. Dies ist bei einer Mietbeihilfe nicht der Fall (BFH , VI R3/04, in BB 2007, 137).