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Der UFS - ein Gericht mit Ablaufdatum?
Vorhaben der neuen Bundesregierung schafft Unsicherheit
Als eine der großen Errungenschaften der Abgaben-Rechtsmittelreform 2003 wurde gefeiert, dass mit dem UFS ein unabhängiges "Tribunal" geschaffen wurde, das den Kriterien des Art. 234 EGV und des Art. 6 Abs. 1 MRK entspricht. Nach einer medialen Aufbereitung des namhaften Steuerrechtsprofessors Michael Lang in der Tageszeitung "Die Presse" fand nun die Idee, die Finanzgerichtsbarkeit in ein Bundesverwaltungsgericht erster Instanz einzugliedern, auch im Regierungsprogramm der 23. Gesetzgebungsperiode ihren Niederschlag.
1. Vorhaben im Regierungsprogramm
Geplant ist Folgendes: "Die zahlreichen gerichtsähnlichen Sonderbehörden (wie z. B. die Unabhängigen Verwaltungssenate und der Unabhängige Finanzsenat oder die verschiedenen Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag) sollen möglichst weitgehend in die neu geschaffenen Verwaltungsgerichte erster Instanz übergeführt werden."
Gegen dieses Ziel ist grundsätzlich nichts einzuwenden, doch könnte, wie so oft, in den Details manche Falle lauern. Mit guten Gründen bezeichnete der Verfassungskonvent die Eingliederung der Finanzgerichtsbarkeit in die neu zu errichtenden Verwaltungsgerichte als "nicht praktikabel und nicht klug". So könnte die F...