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SWK 20, 15. Juli 2007, Seite R 35
Gerichtsgebühren: Vorschreibung
• Es ist auch bei der Vorschreibung der Gerichtsgebühren davon auszugehen, dass in derselben Sache nur einmal abzusprechen ist. - (TP 2 GGG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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