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SWK 20, 15. Juli 2007, Seite S 614

Umsatzsteuerberichtigung bei zedierten Forderungen

Umsatzsteuerprobleme in Frage und Antwort

Gerhard Gaedke und Michael Tumpel

Im Zuge der Abtretung von 100 % GmbH-Anteilen wird dem Alt-Gesellschafter eine zweifelhafte Forderung (ursprüngliche Rechnung inkl. 20 % USt) einschließlich des Delkredererisikos unwiderruflich gegen Entgelt (50 % der Bruttoforderung) zediert. Kann der Zedent bei der Abtretung die Hälfte und der Zessionar bei Uneinbringlichkeit der Forderung die andere Hälfte der in der Forderung enthaltenen Umsatzsteuer gem. § 16 UStG berichtigen?

Antwort: Erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Uneinbringlichkeit hat ausschließlich der Zedent die Möglichkeit der Umsatzsteuerberichtigung gem. § 16 UStG. Der Zessionar, der ja nicht in das ursprüngliche Umsatzgeschäft involviert war, kann hingegen keine Umsatzsteuerberichtigung durchführen, auch wenn er das Ausfallsrisiko trägt (vgl. Ruppe, UStG3, § 16 Rz. 33; Kanduth-Kristen, UStG, § 16 Rz. 56; ).

VON STB GERHARD GAEDKE UND DR. MICHAEL TUMPEL
StB Gerhard Gaedke ist Steuerberater in Graz, Leiter der Außenstelle Steiermark des Fachsenats der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und Vorsitzender des Kontaktkomitees der Kammer der Wirtschaftstreuhänder mit dem Bundesministerium für Finanzen. Univ.-Prof. Dr. Michael Tumpel lehrt am Institut für Betriebswirtsch...
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