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Umsatzsteuerberichtigung bei zedierten Forderungen
Umsatzsteuerprobleme in Frage und Antwort
Im Zuge der Abtretung von 100 % GmbH-Anteilen wird dem Alt-Gesellschafter eine zweifelhafte Forderung (ursprüngliche Rechnung inkl. 20 % USt) einschließlich des Delkredererisikos unwiderruflich gegen Entgelt (50 % der Bruttoforderung) zediert. Kann der Zedent bei der Abtretung die Hälfte und der Zessionar bei Uneinbringlichkeit der Forderung die andere Hälfte der in der Forderung enthaltenen Umsatzsteuer gem. § 16 UStG berichtigen?
Antwort: Erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Uneinbringlichkeit hat ausschließlich der Zedent die Möglichkeit der Umsatzsteuerberichtigung gem. § 16 UStG. Der Zessionar, der ja nicht in das ursprüngliche Umsatzgeschäft involviert war, kann hingegen keine Umsatzsteuerberichtigung durchführen, auch wenn er das Ausfallsrisiko trägt (vgl. Ruppe, UStG3, § 16 Rz. 33; Kanduth-Kristen, UStG, § 16 Rz. 56; ).