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Vorteilsausgleich bei konzerninternen Geschäften
Ist bei der Kontrolle konzerninterner Geschäfte jede Transakton für sich zu beurteilen, oder ist es zulässig, aus einem Geschäft mit den Nachteilen aus einem anderen Geschäft aufzurechnen?
Ein großer Teil der Transaktionen des Wirtschaftslebens findet zwischen verbundenen Unternehmen statt. Aus Sicht der Finanzverwaltung entsteht dabei die Gefahr der willkürlichen Preisgestaltung zum Zweck der konzerninternen Steueroptimierung. Ein besonderes Problemfeld in diesem Zusammenhang stellt der Vorteilsausgleich dar. Es geht dabei um die Frage, ob bei der Kontrolle von konzerninternen Geschäften jede Transaktion für sich zu beurteilen ist oder ob es zulässig ist, die Vorteile aus einem Geschäft mit den Nachteilen aus einem anderen Geschäft aufzurechnen.
Ausgangspunkt der Untersuchung der Zulässigkeit eines Vorteilsausgleichs bei konzerninternen Geschäften sind die Korrekturmöglichkeiten der Finanzbehörde.
1. Rechtliche Grundlagen einer VP-Korrektur
Soll ein konzerninterner Verrechnungspreis korrigiert und der Gewinn einer österreichischen Gesellschaft erhöht werden, so bedarf es hierfür einer rechtlichen Grundlage. Als Korrekturnormen kommen hierfür primär die §§ 6 Z 6 EStG und 8 Abs. 2 KStG in Frage. Eine Korrektur auf Grundlage der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze ist nicht zulässig, da es sich um eine Empfehlung der OECD handelt, die ohne direkte normative Bedeutung ist. Rechtliche Relevanz...