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Mängelbehebungsauftrag
• Wenn ein Mängelbehebungsauftrag vom Finanzamt erlassen worden ist, ist die Berufungsbehörde zur Erlassung des Zurücknahmebescheides i. S. d. § 275 BAO zuständig, wenn nicht bereits das Finanzamt einen solchen erlassen hat. - (§ 275 BAO), (Abweisung)
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