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SWK 2, 10. Jänner 2007, Seite R 4
Haftung: Verantwortung
• Sind mehrere potenziell Haftende vorhanden, richtet sich die haftungsrechtliche Verantwortung danach, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. - (§ 9 BAO), (Abweisung)
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