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SWK 2, 10. Jänner 2007, Seite R 4
Haftung: Voraussetzungen
• Das Vorliegen eines strafrechtlich relevanten Verhaltens oder gar einer strafgerichtlichen Verurteilung bildet nicht die Voraussetzung der Haftungsinanspruchnahme. - (§ 9 BAO), (Abweisung)
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