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Kauf von neuen Kfz durch völkerrechtlich Privilegierte
Grenzen und Voraussetzungen der Steuerbefreiung - Vermittlungsumsätze österreichischer Händler
Eine völkerrechtlich privilegierte Einrichtung (Botschaft, Konsulat, internationale Organisation) oder Person (Diplomat, Berufskonsul, bestimmte Bedienstete internationaler Organisationen) ist unter bestimmten Bedingungen berechtigt, ein neues Kraftfahrzeug aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union steuerfrei zu erwerben. Im Folgenden wird erläutert, wie dabei vorzugehen ist, bzw. welche Konsequenzen sich ergeben, wenn ein österreichischer Kfz-Händler als Vermittler tätig wird.
1. Umsatzsteuerbefreiung
Erwirbt eine in Österreich völkerrechtlich privilegierte Einrichtung (Botschaft, Konsulat, Internationale Organisation) oder Person (Diplomat, Berufskonsul, bestimmte Bedienstete internationaler Organisationen) ein neues Kraftfahrzeug aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (innergemeinschaftlicher Erwerb), so ist diese Lieferung im Lieferstaat aufgrund des Umsatzsteuerrechts (Art. 6 Abs. 2 Z 3 UStG 1994, bzw. Art. 28c Teil A Buchstabe b der 6. MwSt-RL) von der Umsatzsteuer befreit. Bei nicht privilegierten Käufern fallen in diesem Fall in Österreich die Erwerbsteuer und die NoVA an. Die oben angesprochenen privilegierten Einrichtungen und Personen sind davon - innerhalb gewisser Gren...