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SWK 27, 20. September 2007, Seite R 48
Zollschuld: Entstehung
• Nach Art. 215 Abs. 1 erster Anstrich ZK entsteht die Zollschuld an dem Ort, an dem der Tatbestand eintritt, der die Zollschuld entstehen lässt. - (Art. 215 Abs. 1 ZK), (Abweisung)
(, 0126)