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SWK 27, 20. September 2007, Seite K 14

Vermietung an die eigene GmbH

Vermietung an die eigene GmbH (§ 28 EStG)

Bei einer Vermietung an die eigene Gesellschaft muss der Mietvertrag nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen und von eindeutigem, klarem und jeden Zweifel ausschließendem Inhalt sein und auch zwischen Fremden unter solchen Bedingungen abgeschlossen werden. Die belangte Behörde hat es als unüblich angesehen, dass der Mehrheitsgesellschafter ein Gebäude kauft und an seine GmbH vermietet und dabei auf die Bedürfnisse des Vermieters Rücksicht nimmt. Der VwGH betont, dass der Erwerb von Gebäuden, insbesondere von solchen, die bereits bekannten Bedürfnissen und Wünschen eines potenziellen Mieters entsprechen, um sie dann an diesen zu vermieten, eine im Geschäftsleben nicht unübliche Vorgehensweise ist. Gerade dadurch kann der Vermieter die sich konkret bietenden Marktchancen nützen. Damit kann eine Vermietung an die eigene GmbH keinesfalls als fremdüblich, sondern muss als marktüblich angesehen werden. Auch eine Vereinbarung niedriger Mieten als die zu tragenden Kreditraten ist nicht fremdüblich. Denn die Mietpreise bilden sich unabhängig davon, ob der Vermieter das Objekt eigen- oder fremdfinanziert ().

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