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Fiktive Anschaffungskosten
Fiktive Anschaffungskosten (§ 16 Abs. 1 Z 9 EStG)
Die Tauglichkeit der Wertermittlung nach dem Ertragswert hat der VwGH bereits mehrfach bestätigt. An dieser Beurteilung ändert sich auch nichts, wenn das vermietete Objekt den Charakter eines Ein- oder Zweifamilienhauses aufweist. Liegen keine schlüssigen für den Standpunkt des Bfr. sprechenden Gutachten vor, war die belangte Behörde auch nicht gehalten, im Rahmen der amtswegigen Ermittlungspflicht Gegengutachten bzw. das Gutachten eines "Amtsachverständigen" einzuholen ().