Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Jahresnetzkarte als sofortiger Vorteil
Jahresnetzkarte als sofortiger Vorteil (§ 15 EStG)
Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Jahresnetzkarte, so führt dies zum sofortigen Zufluss von Arbeitslohn, wenn dem Arbeitnehmer mit der Karte ein uneingeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt wird. Der Vorteil ist daher nicht monatlich verteilt anzusetzen (BFH , VI R89/04, in BB 2007, 1604).