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Unzureichende „chinese wall“ zwischen Kundenhandel und Eigenhandel einer Bank
§ 34 Abs 1, § 35 Abs 1 und 2, § 95 Abs 2 Z 1 WAG; § 9 VStG
Rechtswidrigkeit bei fehlender räumlicher Trennung sowie Nutzung eines gemeinsamen Computersystems durch die Kundenhandels- und die Eigenhandelsabteilung einer Bank.
Zum Vorliegen eines Redaktionsversehens bei der Anpassung der Verjährungsbestimmungen in § 31 VStG und § 96 Abs 2 WAG (Hinweis auf (= ÖBA 2014/153).