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Gebäude teilweise im Betriebvermögen und Zinsen
Gebäude teilweise im Betriebvermögen und Zinsen (§ 4 Abs. 4 EStG)
Dient ein vom Steuerpflichtigen angeschafftes oder hergestelltes Gebäude teils betrieblichen und teils privaten Zwecken, so können Verbindlichkeiten, die der Steuerpflichtige anlässlich des Erwerbes oder der Herstellung eingeht, i. d. R. nur nach Maßgabe der betrieblichen Nutzung des Gebäudes auf das Betriebs- und Privatvermögen aufgeteilt werden. Im gegenständlichen Fall behauptet der Steuerpflichtige gar nicht, dass er jene Baukosten, die auf den betrieblichen Teil entfallen, getrennt von den auf den übrigen Gebäudeteil entfallenden Baukosten gezahlt hätte. Dies gilt auch in Fällen, in denen die betriebliche Nutzung einen abgrenzbaren Gebäudeteil betrifft ().