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Vermietung einer zu sanierenden Wohnung
Vermietung einer zu sanierenden Wohnung (§ 2 EStG)
Der Bfr. hat 1996 von seiner Großmutter ein Mietgebäude im Erbweg erworben. Die von seiner Großmutter im Gebäude genutzte Wohnung wurde bis Ende 1999 nicht vermietet, und erst nach Einbringung des Gebäudes in eine Privatstiftung erfolgte eine Vermietung. Werbungskosten können nach ständiger Rechtsprechung des VwGH bereits steuerliche Berücksichtigung finden, bevor der Steuerpflichtige aus einer Vermietung Einnahmen erzielt. Für die Berücksichtigung solcher Vorwerbungskosten reichen allerdings weder bloße Absichtserklärungen über eine künftige Vermietung noch der Umstand, dass der Steuerpflichtige bloß die Möglichkeit der Erzielung von Einkünften ins Auge fasst, aus. Die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung aufgrund bindender Vereinbarungen oder sonstiger über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände muss als klar erwiesen angesehen werden können. Die belangte Behörde hat dies in freier Beweiswürdigung festzustellen. Im konkreten Fall hat die Behörde eine Vermietung der einen Wohnung erst ab Ende 2000 festgestellt.
Die vom VwGH geforderten bindenden Vereinbarungen, aus denen eine Vermietungsabsicht eines Objektes hervorgeht...