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ESt-Vorauszahlung: Herabsetzung
• Stellt der Steuerpflichtige den Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung, muss er die voraussichtliche Höhe der Besteuerungsgrundlage für das laufende Jahr glaubhaft machen. - (§ 45 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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